Totschlagfallen
Totschlagfallen sind erlaubt, wenn auch dafür vom Gesetzgeber entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, wie beispielsweise die Errichtung so genannter „Fangbunker“ bei bestimmten Fallentypen, in denen die Fallen zu platzieren sind.
Besonders skandalös ist, dass auch so genannte „Tellereisen“ in Deutschland verwendet werden, wenn auch illegal. Dieser Fallentyp, der durch den Tritt auf den „Teller“ die Stellvorrichtung auslöst, ist aufgrund seiner unkalkulierbaren und auch für Menschen extrem gefährlichen Wirkung seit Januar 1995 EU-weit verboten. Besonders problematisch ist es, dass Jedermann solche Fallen ganz ohne Nachweis einer Sachkunde im Internet kaufen kann. Fast zynisch klingt dann der Werbetext zu Tellereisen der deutschen Firma Kieferele auf ihrer Internetseite: „Ein Leckerbissen für Sammler historischer Fanggeräte. Auf vielfachen Wunsch und Anregung von Sammlern haben wir uns entschlossen, die Fertigung von Tellereisen wieder aufzunehmen. Alle Fallen sind in Material und Verarbeitung detailgetreu ihren Vorbildern aus den 30er Jahren nachgebaut. Diese Tellereisen sind ein Stück Geschichte in der Fallenjagd und dürfen in keiner Sammlung fehlen.“
Tatsache ist aber: Totschlagfallen töten weder selektiv noch zuverlässig rasch. Sie können bspw. nicht zwischen einer Haus- oder der streng artgeschützten Wildkatze unterscheiden. Und sie können Gliedmaßen oder Organe zerquetschen, Beine abtrennen oder Tiere sonst wie schwer verletzten, ohne die Tiere augenblicklich zu töten.
Lebendfallen
Auch Lebendfallen können vielfach erhebliches Tierleid verursachen. Bei Lebendfallen geraten die gefangenen Tiere in den beengten Behältnissen aufgrund der ungewohnten Situation in erheblichen Stress und Todesangst und verletzen sich häufig. Wenn Kontrollzyklen von den Jägern nicht eingehalten werden, sterben die Tiere an Stress, durch Verhungern und Verdursten. Bekannt ist bspw., dass ein Lebendfang von Wieseln in so genannten Wippbrettfallen so gut wie nicht möglich ist, da die Tiere vorher an akutem Herzversagen in der Falle verenden. Der Fang von Wildschweinen in so genannten Saufängen ist eine Sonderform des Lebendfanges, der aus Sicht des Tierschutzes ebenfalls kritisch betrachtet werden muss.