Fallenjagd

Nach wie vor wird in Deutschland die Jagd auch mit Fallen ausgeübt. Die ursprüngliche Rechtsgrundlage hierzu bietet das Bundesjagdgesetz (§ 19 BJG), das einschränkend vorschreibt, dass nur solche Fallen verwendet werden dürfen, die das Wild entweder unversehrt fangen (z.B. Kastenfalle, Saufang, Entenkoje) oder aber nach dem Konstruktionsprinzip das eingefangene Tier augenblicklich töten. Da die Fallen diese Anforderungen jedoch in der Praxis nicht erfüllen, müsste die Fallenjagd eigentlich verboten sein.

Die Fangjagd wird von vielen Jägern als eine Art jagdlicher „Schädlingsbekämpfung“ betrachtet, um bestimmte Beutegreifer, die von den Jägern als lästige Nahrungskonkurrenten betrachtet werden, zu eliminieren.

Die Fallenjagd ist jedoch weder mit den Belangen des Artenschutzes noch mit geltendem Tierschutzrecht vereinbar. Vielmehr handelt es sich um eine äußerst grausame Form des Tierfanges bzw. der Tiertötung. Das Beharren vieler Jäger auf dieser Jagdmethode im Jagdrecht ist bereits deshalb unverständlich, da selbst in den klassischen Lehrbüchern zur Jagd mittlerweile empfohlen wird, auf die Ausübung der Fangjagd zu verzichten, da nicht zu verhindern ist, dass selbst geschonte oder geschützte Arten in den Fallen einen unnötigen Tod finden.

Über die Schattenseiten dieser Jagdmethode sprechen konservativ eingestellte Jäger in der Regel nicht gerne, um ihrem Image als „Heger und Pfleger der Natur und als selbst ernannte Tierschützer“ nicht zu schaden.
Totschlagfallen
 
Totschlagfallen sind erlaubt, wenn auch dafür vom Gesetzgeber entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, wie beispielsweise die Errichtung so genannter „Fangbunker“ bei bestimmten Fallentypen, in denen die Fallen zu platzieren sind.

Besonders skandalös ist, dass auch so genannte „Tellereisen“ in Deutschland verwendet werden, wenn auch illegal. Dieser Fallentyp, der durch den Tritt auf den „Teller“ die Stellvorrichtung auslöst, ist aufgrund seiner unkalkulierbaren und auch für Menschen extrem gefährlichen Wirkung seit Januar 1995 EU-weit verboten. Besonders problematisch ist es, dass Jedermann solche Fallen ganz ohne Nachweis einer Sachkunde im Internet kaufen kann. Fast zynisch klingt dann der Werbetext zu Tellereisen der deutschen Firma Kieferele auf ihrer Internetseite: „Ein Leckerbissen für Sammler historischer Fanggeräte. Auf vielfachen Wunsch und Anregung von Sammlern haben wir uns entschlossen, die Fertigung von Tellereisen wieder aufzunehmen. Alle Fallen sind in Material und Verarbeitung detailgetreu ihren Vorbildern aus den 30er Jahren nachgebaut. Diese Tellereisen sind ein Stück Geschichte in der Fallenjagd und dürfen in keiner Sammlung fehlen.“
Tatsache ist aber: Totschlagfallen töten weder selektiv noch zuverlässig rasch. Sie können bspw. nicht zwischen einer Haus- oder der streng artgeschützten Wildkatze unterscheiden. Und sie können Gliedmaßen oder Organe zerquetschen, Beine abtrennen oder Tiere sonst wie schwer verletzten, ohne die Tiere augenblicklich zu töten.
 
Lebendfallen
 
Auch Lebendfallen können vielfach erhebliches Tierleid verursachen. Bei Lebendfallen geraten die gefangenen Tiere in den beengten Behältnissen aufgrund der ungewohnten Situation in erheblichen Stress und Todesangst und verletzen sich häufig. Wenn Kontrollzyklen von den Jägern nicht eingehalten werden, sterben die Tiere an Stress, durch Verhungern und Verdursten. Bekannt ist bspw., dass ein Lebendfang von Wieseln in so genannten Wippbrettfallen so gut wie nicht möglich ist, da die Tiere vorher an akutem Herzversagen in der Falle verenden. Der Fang von Wildschweinen in so genannten Saufängen ist eine Sonderform des Lebendfanges, der aus Sicht des Tierschutzes ebenfalls kritisch betrachtet werden muss.
In Fallen können alle Tierarten geraten
 
Die Fallenjagd konzentriert sich in erster Linie auf kleinere bis mittelgroße Beutegreifer wie Fuchs, Marder und Waschbär, dient aber auch als probates Mittel in aller Stille frei laufende Hauskatzen zu „beseitigen“. Die Grundproblematik bei dieser Jagdmethode besteht darin, dass eine Falle – auch wenn diese auf eine bestimmte Tiergröße ausgerichtet ist – nur völlig unzureichend selektieren kann, welche Tierart ihr zum Opfer fällt. So kann beispielsweise eine Hauskatze in eine Fuchsfalle geraten, zumal häufig mit Ködern und Lockstoffen gearbeitet wird, die nicht nur eine bestimmte Tierart anlocken.

Viele Jäger, die sich unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die generelle Erlaubnis zur „Haustierjagd“ angespornt fühlen, sehen somit in der stillen „Beseitigung“ dieser „Wilderer“ ein willkommenes Beiwerk der Fallenjagd.

Auch Hunde können Opfer der tückischen Fallenjagd werden. Für Hunde stellen in erster Linie Schlagfallen eine Gefahr dar.
 
Achtung: Fallen drohen überall
 
Falsch ist auch die Annahme, dass die Fallen nur im tiefen Wald fernab von Wanderwegen aufgestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall, sie werden meistens in der Nähe von jagdlichen Einrichtungen, wie z.B. Hochsitzen oder in der Nähe von  Waldwegen aufgestellt, um die Kontrollgänge zu erleichtern.

Selbst unmittelbar im Umfeld von Wohngebieten oder Kleingartenanlagen wird die Fallenjagd betrieben. Dies geschieht unter anderem mit der Begründung, die Bevölkerung vor dem „gefährlichen“ Fuchs zu beschützen, der Überträger von Tollwut sein kann. Deutschland gilt jedoch seit April 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als tollwutfrei.
 
Grausame Realität
 
Fallenjagd gehört zu den barbarischsten Jagdformen. Es ist dabei in der Betrachtung gleichgültig, ob die Jagd mit Totschlagfallen oder Lebendfallen durchgeführt wird. Beide Fallenarten sorgen für extremes Tierleid.
Tier- und Naturschutzverbände müssen deshalb ihre Forderungen verstärken, damit die Fallenjagd generell in Deutschland verboten wird.